Sunday 12 February 2017

Hdfc Bank Aktienoptionen

EMPLOYEE146S STOCK OPTION SCHEME (145ESOS146) XII Dieser ESOS wurde von dem Vergütungsausschuss gemäß den Richtlinien für Wertpapiere und Börsen von Indien (Employee Stock Options Scheme und Employees Stock Purchase Scheme) in der geänderten Fassung und dem Beschluss der Aktionäre umrahmt Der Bank, die auf ihrer Sitzung am 16. Juni 2007 verabschiedet wurden. KLAUSEL A. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Sofern der Kontext oder die Bedeutung dieses Begriffs nicht stichhaltig ist, haben die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen: 1. 147Die Arbeitnehmer148 sind alle ständigen Mitarbeiter der Bank (Entweder am Tag dieser Regelung oder danach) und alle Mitarbeiter der Bank, die auf Antrag der Bank beigetreten sind, die Beschäftigung eines Unternehmens, das ist, verbunden ist Eine Tochtergesellschaft oder ein Tochterunternehmen oder Schwesterunternehmen der Bank. 2. 147Bank148 bedeutet HDFC Bank Limited. 3. 147 Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ESOS 147 bezeichnet dieses System. 4. 147Option148 bedeutet ein Recht, aber nicht eine Verpflichtung, die einem Arbeitnehmer gemäß diesem ESOS eingeräumt wird, Aktienanteile der Bank zu einem vorher festgelegten Preis, wie nachfolgend erwähnt, zu beantragen. 5. 144Grant148 bedeutet die Ausgabe von Optionen an Mitarbeiter im Rahmen dieses ESOS. 6. 147Datum der Vesting148 ist das Datum, an dem dem Arbeitnehmer ein Recht eingeräumt wird, Aktien der Bank gegen die ihm im Rahmen dieses ESOS gewährten Optionen zu beantragen. 7. 147Ausübung148 ist die Handlung des Arbeitnehmers an die Bank zur Ausgabe von Aktien gegen Option, die dem Arbeitnehmer infolge dieses ESOS zusteht. 8. 147Preis 148 ist der Preis, der dem Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Gewährung der Option, wie nachstehend angegeben, bestimmt ist, welcher Preis vom Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Ausübung der Option zu zahlen ist. 9. 147 Bei der anwendbaren Steuer 148 handelt es sich um FBT oder eine andere von der Regierung erhobene Steuer, die von Zeit zu Zeit erhoben wird. 147F. B.T.148 ist der Steuerbetrag, der vom Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Ausübung der Optionen gezahlt werden muss. Diese errechnet sich zu einem bestimmten Prozentsatz, wobei die Differenzierung des Preises der Stipendienpreis und der Börsenkurs der Aktien, die an ihrem Börsentag an ihrem Börsentag notiert sind, berechnet wird. Für den Fall, dass am Handelstag kein Handel stattfindet, wird für diese Berechnung der am letzten Arbeitstag notierte Marktpreis berücksichtigt. 10. 147Ausübungszeitraum148 ist der Zeitraum, innerhalb dessen die Optionsrechte eines Arbeitnehmers von diesem Arbeitnehmer ausgeübt werden müssen. 11. 147Marktpreis148 einer Aktie zu einem bestimmten Datum ist der Schlusskurs der Aktien zu diesem Zeitpunkt an der Wertpapierbörse in Indien, wo das höchste Handelsvolumen besteht. 12. 146Vesting148 ist das Verfahren, nach dem dem Arbeitnehmer das Recht eingeräumt wird, Aktienanteil in der Bank gegen die dem Arbeitnehmer im Rahmen dieses ESOS gewährten Optionen zu beantragen. 13. 147Kompensationsausschuss148 bezeichnet einen Ausschuss des Verwaltungsrats der Bank, der vom Verwaltungsrat gemäß den geltenden Regelungsgesetzen gebildet wird. 14. Der Ausdruck 147 Aktien148 oder 147Equity Aktien148 bedeuten Aktienanteile der Bank mit einem Nennwert von Rs.10-je Aktie. KAPITEL B. AUSGLEICHSAUSSCHUSS Der Vergütungsausschuss hat aufgrund der ihm übertragenen Befugnisse und gemäß den von den Mitgliedern der Bank in der ordentlichen Generalversammlung der Bank am 16. Juni 2007 genehmigten Bedingungen dieses ESOS formuliert. Im Fall, dass Klarstellungen hinsichtlich der Interpretation oder Anwendung dieses ESOS erforderlich sind, wird diese an den Vergütungsausschuss weitergeleitet. Die Entscheidung des Vergütungsausschusses ist in dieser Hinsicht rechtskräftig. Der Entschädigungsausschuss hat sich auch das Recht vorbehalten, diese Regelung in der jeweils gültigen Fassung von den Regelungen des Wertpapier - und Börsenausschusses von Indien (Employee Stock Options Scheme und Employees Stock Purchase Scheme), 1999, zu ändern. Im Falle eventueller Emissionsprobleme, Bonusprobleme und sonstiger Kapitalmaßnahmen prüft und genehmigt der Vergütungsausschuss eine solche Anpassung hinsichtlich der Anzahl der gewährten Optionen und / oder des Ausübungspreises gemäß den jeweils geltenden Rechtsakten und Regelungen. CLAUSE C. ELIGIBILE MITARBEITER Alle Mitarbeiter sind für die Gewährung der Optionen berechtigt. Die Gesamtzahl der gemäß diesem ESOS ausgegebenen Optionen beträgt maximal 10.000.000 (nur 10 Millionen) Optionen. Bei Ausübung der Option in Übereinstimmung mit diesem ESOS würde ein Aktienanteil für jede vom Arbeitnehmer gehaltene Option von der Bank ausgegeben. Alle Mitarbeiter, denen der Vergütungsausschuss beschlossen hat, dass die vorgenannten Optionen gewährt werden, würden durch eine gesonderte Mitteilung in Form eines separaten Briefes oder einer elektronischen Post darüber unterrichtet. (Außer den Direktoren für die in Abschnitt P genannten Gründe) Ein Mitarbeiter (einschließlich eines Direktors), der ein Projektträger ist oder der Projektgruppe angehört, ist nicht berechtigt, am ESOS teilzunehmen. Ein Direktor allein oder durch seinen Verwandten oder durch eine Körperschaft, die direkt oder indirekt mehr als 10 der ausstehenden Aktien der Bank hält, ist nicht berechtigt, am ESOS teilzunehmen. Ferner wird keinem einzelnen Mit - arbeitervertreter Optionen im Rahmen des ESOS eingeräumt, die einen solchen Mit - arbeiter zum Anteilsbesitz an der Bank berechtigen, der mehr als 1 des eingezahlten Aktienkapitals der Bank zum Zeitpunkt der Gewäh - rung der Optionen oder 10 der Gesamtzahl darstellen würde Zahl der im Rahmen der Regelung gewährten Optionen. Die Mindestanzahl der Optionen, die unter dem ESOS gewährt werden können, ist Null. KLAUSEL D. KRITERIEN FÜR DIE GEWÄHRUNG VON OPTIONEN Bei der Gewährung der Optionen hat der Vergütungsausschuss unter anderem die Besoldungsgruppe, die Leistung, den Verdienst, den zukünftigen potenziellen Beitrag, das Verhalten des Arbeitnehmers und andere geeignete relevante Faktoren berücksichtigt. Der Vergütungsausschuss hat beschlossen, dass Optionen nicht an Arbeitnehmer gewährt werden, deren Leistung in der unmittelbar vorangegangenen Bewertung als unannehmbar bewertet wird146. KAPITEL E. DATUM DER GEWÄHRUNGSMÖGLICHKEITEN Der Vergütungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2007 festgestellt, dass die Arbeitnehmer, die zur Gewährung dieser Optionen berechtigt sind, und die Anzahl solcher Optionen an solche Mitarbeiter gewährt werden können. Der Entschädigungsausschuss hat am 27. Juni 2007 den Zeitpunkt der Gewährung dieser Optionen festgelegt. KLAUSEL F: PREIS Der von den Aktionären in der ordentlichen Hauptversammlung der Bank am 16. Juni 2007 genehmigte Kurs der Optionen ist der am unmittelbar vorangehenden Werktag am Tag der Gewährung der Optionsscheine notierte Schlusskurs Optionen, an der Börse, wo es das höchste Handelsvolumen. Gemäß den oben genannten Kriterien und dem Zeitpunkt der Gewährung der Option am 27. Juni 2007 wird der Preis für die am 27. Juni 2007 gewährten Optionen auf 1098,70 Rupien (Rupien 1 Tausend und 90 Pence und 70 Pence) festgesetzt Nur-) pro Option Aktienaktie. KLAUSEL G. VESTING OF OPTIONS Die Optionen, die den Arbeitnehmern gemäß diesem ESOS gewährt werden, werden in zwei Stufen ausgeübt: 50 der Optionen, die auf die nächsten 100 abgerundet sind, werden am 27. Juni 2008 in den Arbeitnehmern ausgeübt Die Arbeitnehmer am 27. Tag, Juni 2009 KLAUSEL H. WIRKUNG DES TODES, DAUERHAFTES ENTSCHÄDIGUNGSABSCHLUSS UND KÜNDIGUNG DES BESCHÄFTIGTEN ÜBER DIE WETTBEWERBUNG Keine Möglichkeit besteht in einem Arbeitnehmer, wenn der Arbeitnehmer aufhört, im Betrieb der Bank zu sein Vor dem Ausübungszeitpunkt der Optionen, ausgenommen in den folgenden Fällen: 1. Tod eines Arbeitnehmers Im Falle eines Todes eines Arbeitnehmers, dem die Optionen gewährt werden, gelten alle dem Arbeitnehmer eingeräumten Optionen als erfüllt Er ist am Tag seines Todes in den Arbeitnehmer ausgeübt worden und ist von seinen Nominierten und in Ermangelung eines Nominierten von den gesetzlichen Erben und Nachfolgern des Arbeitnehmers ausgeübt worden. Sämtliche Optionen sind von den gesetzlichen Erben, Nachfolgern und / oder Kandidaten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Tod des Arbeitnehmers ausübbar. Um den Mitarbeitern zu ermöglichen, Personen in Bezug auf die Optionen zu nominieren, stellt die Bank den Mitarbeitern spezifische Nominierungsformulare von Zeit zu Zeit zur Verfügung. 2. Permanente Erwerbsunfähigkeit Wenn ein Angestellter während seiner Erwerbstätigkeit eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit erlitten hat und als Folge davon seine Beschäftigung mit der Bank ein Ende hat, werden ihm alle Optionen gewährt, die ihm am Tag der endgültigen Erwerbsunfähigkeit gewährt wurden Zu diesem Zeitpunkt. Alle diese Optionen sind innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit ausübbar. 3. Kündigung Beendigung des Arbeitsverhältnisses Bei Ausscheiden oder Kündigung des Arbeitnehmers verfallen alle Optionen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt werden, ein. Der Arbeitnehmer ist jedoch berechtigt, alle Rechte und Pflichten innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beizubehalten. Eine solche Kündigung ist jedoch nicht wegen eines Fehlverhaltens oder Vergehens des Arbeitnehmers begründet. Nach Ablauf von sechs Monaten werden die ausgeübten Optionsrechte verfallen, wenn sie nicht ausgeübt werden. Der Entschädigungsausschuss hat bei der Feststellung, ob ein Teil des Arbeitnehmers irgendwelche Vergehen148 oder Vergehen148 vorliegt, und die Entscheidung des Vergütungsausschusses in dieser Hinsicht endgültig und für den Arbeitnehmer bindend. Ist der Austritt oder die Kündigung des Arbeitnehmers auf Fehlverhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen, so erlöschen in diesem Fall alle dem Arbeitnehmer zustehenden Optionsrechte unverzüglich und der Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, solche Optionen auszuüben. Solche Optionen sind von der Bank verfallen. 4. Ruhestand eines Arbeitnehmers Für den Fall, dass der Arbeitnehmer, einschließlich eines Direktors, dem die Optionen gewährt werden, in den Ruhestand geht oder sein Amt bei Erreichen des Alters der Nachträge gemäß den Bankregeln oder nach Ablauf einer Verlängerung oder auf Grund eines solchen entlastet Richtlinien, Rechtsvorschriften, Klarstellungen oder Leitlinien der Reserve Bank of India (außer einer Richtlinie, einer Bestimmung, einer Klarstellung oder einer Richtlinie bezüglich des Fehlverhaltens oder des Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers), so sind in diesem Fall alle gewährten Optionen unverzüglich in einem solchen Mitarbeiter anzutreten. Der Arbeitnehmer übt die Optionen jedoch innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pensionierung des Amtes aus, ohne dass diese Optionen erlöschen. 5. Verschmelzung und Zusammenlegung Die hieraus gewährten Optionen werden durch Übernahme, Verschmelzung oder Verschmelzung eines anderen Unternehmens mit der Bank nicht berührt. Im Falle der Verschmelzung oder Verschmelzung der Bank in eine andere Einheit oder wenn eine wesentliche und erhebliche Veränderung der beherrschenden Anteilsbeteiligungen der Veranstalter der Bank vorliegt oder wenn ein Anleger mehr als 12 des eingezahlten Grundkapitals erwirbt Der Bank entweder allein oder zusammen mit Vertretern der Gruppengesellschaften, die gemeinsam handeln, dann werden in diesem Fall alle gewährten Optionen unverzüglich in den Arbeitnehmern ausgeübt, und sie sind berechtigt, diese unverzüglich auszuüben. KLAUSEL I. AUSGABE VON OPTIONEN Außer und unter Ausschluss der unter Ziffer H genannten Bedingungen können die Arbeitnehmer vor dem Ablauf von zwei Jahren ab dem jeweiligen Tag der Optionsausübung ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt der Ausübung der Optionsrechte beantragen die Mitarbeiter mindestens 200 Aktien oder die gesamten nicht ausgeübten Optionen, die der Arbeitnehmer an diesem Tag hält, je nachdem, welcher Betrag geringer ist. Art und Weise der Ausübung der Optionen werden den Mitarbeitern gesondert mitgeteilt. Bei Ausübung der Optionen zahlt der Arbeitnehmer unverzüglich an die Bank den Preis, der den Zuschusspreis plus die F. B.T. Betrag oder einen anderen Betrag, den die Bank von ihren bisherigen und gegenwärtigen Arbeitnehmern zurückzufordern hat. Die Bank ist berechtigt, den Preis durch Abbuchung des Lohnabrechnungsbetrages der Arbeitnehmer bei der Bank einzuziehen. Der Arbeitnehmer stellt der Bank diesbezügliche Genehmigungen vor. Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML Soweit der Arbeitnehmer kein Konto bei der Bank hat, akzeptiert die Bank den Ausübungspreis mit anderen für die Bank annehmbaren Mitteln. Es wird hiermit klargestellt, dass die Optionen erst ausgeübt werden können, nachdem sie in den Arbeitnehmern und in der Zuteilung in Sind innerhalb von 21 Tagen ab dem letzten für die Ausübung der Optionen in jedem Monat vorgesehenen Zeitpunkt zu leisten. Die Daten der Optionsrechte, die während eines bestimmten Kalendermonats ausgeübt werden, werden unmittelbar danach oder gemäß den in der geltenden Börsenordnung geltenden Bestimmungen der Börse berechnet und an die Börsen zur Notierungsgenehmigung weitergegeben. Der Handel mit solchen Aktien bedarf der Zustimmung der Börsen. Wenn daher eine Option zu einem beliebigen Zeitpunkt zwischen dem 1. eines Monats bis zum letzten für die Ausübung der Optionen für diesen Monat festgelegten Zeitpunkt ausgeübt wird, erfolgt die Zuteilung innerhalb von 21 Tagen ab dem letzten für die Ausübung der Optionen für diesen Monat festgelegten Zeitpunkt. Die Daten für den Kalendermonat werden danach errechnet und an den Börsen zur Notierung zur Verfügung gestellt. Im Falle von Mitarbeitern, die einen längeren Urlaub planen, können sie den ESOP Manager auffordern, die Aktien in ihrem Namen zu zeichnen. Der ESOP-Manager würde in dieser Hinsicht auf ein Schreiben der Behörde bestehen. Die Aktien werden im Namen dieser Mitarbeiter ausgegeben und zugeteilt. Der oben genannte Zeitraum des Kalendermonats kann im Ermessen des Vergütungsausschusses von Zeit zu Zeit geändert werden. KLAUSEL I. VERLETZUNG VON ZAHLUNGEN UND BEWIRTSCHAFTUNG Unbeschadet der Bestimmungen von Ziff. H erlöschen die dem Arbeitnehmer zustehenden Optionen nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Vesting. Werden die Optionsrechte nicht innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Erfüllung dieser Optionen ausgeübt, so bleibt das Recht des Mitarbeiters, Options-Aktien-Aktien zu beantragen, verfallen und diese Optionen erlöschen unverzüglich. Im Falle von Optionen, die gemäß den Bestimmungen der Ziffern H und J abgelaufen sind, stehen die abgelaufenen Optionen dem Vergütungsausschuss für die Gewährung an andere Arbeitnehmer zur Verfügung, wie dies das Compensation Committee für erforderlich hält. Vorausgesetzt, dass der Preis dieser Optionen ab dem Datum der Gewährung dieser Optionen und nicht im Einklang mit dem Preis nach diesem System berechnet wird. KLAUSEL K. CASHLESS-ÜBUNG Unbeschadet der Bestimmungen in Ziffer I kann die Bank, falls ein Arbeitnehmer von ihm ausgeübten Ausübungsoptionen wünscht, den ermächtigten Börsenmaklern der Bank gestatten, die Zahlung des zu korrigierenden Preises zu finanzieren Die Veräußerungserlöse einiger oder aller Anteile, die erforderlich sein sollten, um übertragen zu werden. Damit der Mitarbeiter dieses Verfahren der Bargeldausübung in Anspruch nehmen kann, ist der Vergütungsausschuss berechtigt, diese Regelungen, Vorschriften und Richtlinien in diesem Zusammenhang von Zeit zu Zeit zu gestalten. KLAUSEL L. NICHTÜBERTRAGBARKEIT DER OPTIONEN Die einem Arbeitnehmer eingeräumten Optionen sind vom Arbeitnehmer nicht an eine andere Person übertragbar. Außer im Fall des Todes eines Arbeitnehmers ist keine andere Person berechtigt, die Option anstelle von oder im Auftrag oder im Vertrauen für den Arbeitnehmer auszuüben. Die einem Mitarbeiter gewährte Option darf nicht auf andere Weise hypothekarisch, hypothekarisch oder anderweitig entfremdet werden. KLAUSEL M. STEUERN - HAFTUNG Die Haftung der gegebenenfalls anfallenden Körperschaftssteuer auf die gewährten Optionen gemäß diesem ESOS-X und die Ausgabe der Aktien, die aufgrund der Ausübung von Optionen ausgegeben werden, erfolgt ausschließlich auf den Arbeitnehmern Die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes, 1961 und die dort gesetzten Regeln. Die Bank hat auch die Möglichkeit, den Steuerbetrag zu ermitteln, sei es durch FBT oder auf andere Weise von seinen bisherigen und gegenwärtigen Arbeitnehmern. Im Falle von Änderungen oder Modifikationen an den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes von 1961 und / oder den dort dargelegten Regeln, wie sie an dem Datum dieses ESOS-X vorliegen, ist der Entschädigungsausschuss befugt, dieses ESOS-X zu ändern oder zu ändern Zu einem angemessenen Zeitpunkt ohne Zustimmung der Arbeitnehmer oder Aktionäre, um sicherzustellen, dass die Bank in der gleichen Lage ist wie die Änderungen oder Änderungen im Einkommensteuergesetz von 1961 und / oder von Regeln Dort sind nicht gemacht worden. Die Bank ist berechtigt, von ihren Arbeitnehmern jede Steuer zurückzuerstatten, die von der Regulierungsbehörde bei der Gewährung der Ausübung der Optionsausübung bei der Bank von Zeit zu Zeit erhoben werden kann. KLAUSEL N. RECHTE ALS AKTIONÄR Der Arbeitnehmer kann in Bezug auf die ihm gewährten Optionen keine Rechte eines Aktionärs ausüben, solange er nicht die erforderlichen Eigenkapitalanteile bei der Ausübung der ihm gewährten Option zugeteilt hat Mit diesem ESOS. Jedoch erhalten alle Optionsberechtigten gemäß den Richtlinien von SEBI (Employee Stock Option Scheme und Employee Stock Purchase Scheme), 1999, in der jeweils gültigen Fassung. Kein Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Dividende oder auf jede Versammlung der Bank zu stimmen oder in irgendeiner Weise genießen die Vorteile eines Aktionärs in Bezug auf Optionen gewährt oder ausgeübt in den Arbeitnehmer, bis und wenn Equity-Aktien an den Arbeitnehmer zugeteilt werden Nach Ausübung der Optionen. Sämtliche Aktienanteile der Bank, die im Rahmen dieser Ausübung ausgegeben werden, werden auf pari-passu-Basis (d. H. Auf dem gleichen Niveau und mit denselben Rechten und Vorteilen) mit den damals vorhandenen Aktienanteilen der Bank begeben. KLAUSEL O. INTERPRETATION Jegliche Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die sich aus oder infolge oder aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem ESOS ergeben, werden an den Entschädigungsausschuss überwiesen und von dem Entschädigungsausschuss und einer solchen Entscheidung bestimmt So ist der Vergütungsausschuss für alle betroffenen Personen bindend. KLAUSEL P. REGULATORISCHE ZULASSUNGEN Der ESOS unterliegt von Zeit zu Zeit den behördlichen Genehmigungen. Es wird ferner klargestellt, dass die Gewährung von Optionen an Verwaltungsratsmitglieder der Genehmigung der Reserve Bank of India unterliegen muss. Nach Erhalt der obengenannten Genehmigung werden die Anschrif - ten über den Eingang dieser Genehmigung und die Gewährung der Optionen an die Verwaltungsratsmitglieder gerichtet. Vorausgesetzt, dass der Zeitpunkt der Gewährung der Optionen an diese Verwaltungsratsmitglieder in jedem Fall als der 27. Tag, Juni 2007, zu dem unter Ziffer F. HDFC Bank Limited (HDB) erwähnten Preis gilt Option Chain Real-Time After Hours Vor - Market News Flash Zitat Zusammenfassung Zitat Interaktive Charts Standardeinstellung Bitte beachten Sie, dass, sobald Sie Ihre Auswahl treffen, es gilt für alle zukünftigen Besuche NASDAQ gelten. Wenn Sie zu einem beliebigen Zeitpunkt daran interessiert sind, auf die Standardeinstellungen zurückzukehren, wählen Sie bitte die Standardeinstellung oben. Wenn Sie Fragen haben oder Probleme beim Ändern Ihrer Standardeinstellungen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an isfeedbacknasdaq. Bitte bestätigen Sie Ihre Auswahl: Sie haben ausgewählt, Ihre Standardeinstellung für die Angebotssuche zu ändern. Dies ist nun Ihre Standardzielseite, wenn Sie Ihre Konfiguration nicht erneut ändern oder Cookies löschen. 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Weitere Ankündigungen am: 9th-Jan-2017 11:03 Quelle: BSE HDFC Bank - Beteiligung am 31. Dezember 2016 7.-Jan-2017 13:57 Quelle: BSE HDFC Bank - Erklärung des Anlegers Beschwerde gemäß Reg. 13 (3) der SEBI (LODR) Verordnungen, 2015 für Quartal zum 31. Dezember 2016 2.-Jan-2017 14:49 Quelle: NSE


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